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DolmetschenQualifizierte Gerichtsdolmetscher übersetzen bei Notaren, wenn Rechtsgeschäfte mit ausländischen natürlichen oder juristischen Personen geschlossen werden. In der Regel werden zuerst die entsprechenden Urkunden übersetzt, wie z. B. Verträge über den Verkauf von Immobilien oder Geschäftsanteilen oder Gesellschafterverträge mit ausländischer Beteiligung. Nach Erstellung der notariellen Urkunden werden auch diese übersetzt, während bei den Notaren im Beisein der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen gedolmetscht wird. Noch vor Abschluss des Rechtsgeschäftes dolmetschen wir die Gespräche zwischen den slowenischen und ausländischen Partnern. Darauf werden die ausgehandelten Verträge und die dazugehörigen Unterlagen übersetzt, worauf – als letzter Schritt – die Geschäfte bei den Notaren gedolmetscht werden. Darüber hinaus können wir auch die Eintragung in das Handelsregister o. Ä. veranlassen. Natürliche Personen wenden sich in der Regel mit juristischen Fragen an uns. Wir unterstützen sie bei der Geltendmachung ihrer Rechte im Ausland, wie z. B. bei der Geltendmachung von Rentenansprüchen oder sonstiger Ansprüche. Wir dolmetschen auch bei Eheschließungen zwischen slowenischen und ausländischen Staatsangehörigen. |
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