Preise
ÜBERSETZUNGEN UND DOLMETSCHEN
| Leistung |
Netto (ohne MwSt.) |
| Übersetzung in die slowenische Sprache |
27 €/Seite |
| Übersetzung in eine Fremdsprache |
39 €/Seite |
Übersetzung aus einer Fremdsprache in eine Fremdsprache |
50 €/Seite |
| Dolmetschen |
100 €/Stunde |
| Korrekturlesen – slowenische Sprache |
10 €/Seite |
| Korrekturlesen – Fremdsprache |
13 €/Seite |
| Arbeitsstunde |
60 €/Stunde |
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
| Übersetzung in die slowenische Sprache |
36 €/Seite |
| Übersetzung in eine Fremdsprache |
45 €/Seite |
Übersetzung aus einer Fremdsprache in eine Fremdsprache |
60 €/Seite |
| Beglaubigung |
20 €/Seite |
| Gewöhnliche Vordrucke |
35 €/Seite |
SONSTIGES
| Zuschlag für die Umformatierung |
+ 10 % |
| Jede weitere Ausfertigung einer Übersetzung |
+ 10 % |
| Zuschlag für dringende Übersetzungen |
+ 50 % |
| Zuschlag für sehr dringende Übersetzungen |
+ 100 % |
| Fahrtkosten |
0,37 €/km |
| Standby |
20 €/jede halbe Stunde |
Die angeführten Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen MwSt. und gelten für eine Zieltextseite (250 Wörter). Bei einem Ausgangstext von über 125 Wörtern wird eine Seite und bei weniger als 125 Wörtern wird eine halbe Seite berechnet.
Übersetzungen für den Druck werden zusätzlich Korrektur gelesen, die Kosten für das Korrekturlesen werden auf den Preis der Übersetzung aufgeschlagen. Texte können auch auf Wunsch des Auftraggebers Korrektur gelesen werden.
Der Zuschlag für dringende Übersetzungen beträgt 50 %, wenn die Tagesnorm des Übersetzers um bis zu 30 % überschritten wird, und 100 % für sehr dringende Übersetzungen, wenn die Tagesnorm um bis zu 60 % überschritten wird. Die Tagesnorm eines Übersetzers beträgt sechs (6) Zieltextseiten in slowenischer Sprache und fünf (5) Zieltextseiten in einer Fremdsprache.
Der Zuschlag für dringende Übersetzungen kann nur mit Einverständnis des Auftraggebers berechnet werden.
Wenn der zu übersetzende Text nicht in entsprechender elektronischer Form vorliegt, wird für die Umformatierung in das entsprechende Format ein Zuschlag von 10 % des Grundpreises berechnet.
Sonstige Arbeiten, die vom Übersetzer in Bezug auf die Übersetzung verrichtet werden, werden nach dem tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwand und den angefallenen Kosten berechnet.
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